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Kurzarbeit durch Corona - was ist zu beachten bei der Betrieblichen Altersvorsorge

Kurzarbeit durch Corona - was ist zu beachten bei der Betrieblichen Altersvorsorge

Die aktuelle allgemeinwirtschaftliche Lage zwingt uns alle zu besonderen Maßnahmen, um die Infektionskette bezüglich des Corona-Virus zu unterbrechen.

Viele Unternehmen sind gezwungen, für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen, um den Beschäftigten auch über die Krise hinaus einen sicheren Arbeitsplatz und in der Krise ein wenigstens teilweise gesichertes Einkommen zu ermöglichen, ohne die Substanz des Unternehmens mehr als nötig zu schwächen.

In diesem Zusammenhang stellt sich für viele HR-Manager die Frage, wie mit bestehenden Versorgungszusagen der Betrieblichen Altersvorsorge umzugehen ist und welche Risiken durch Unterlassen entstehen können.

Auch wir als professionelle BAV-Dienstleister haben uns aus aktuellem Anlass tiefergehend mit diesem Thema befasst und wollen mit dieser Information unseren Kunden – und denen, die es vielleicht bald werden wollen – eine aktive Handlungsempfehlung geben.

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